Kfz-Haftpflichtversicherung / Kfz-Haftpflicht-Vergleich

Kfz-Versicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Jedes zulassungspflichtige Kfz benötigt eine Pflichtversicherung, die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt den gesetzlich vorgeschriebenen Teil einer Autoversicherung ab und versichert mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, welche durch den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr entstehen können.
 

Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen und wechseln - kostenfreies Angebot

In jedem Fall ist es sinnvoll vor Ablauf eines Jahres einen Kfz-Haftpflichtversicherungs-Vergleich durchzuführen. So können nicht nur Versicherungsprämien reduziert, sondern auch unter Umständen ein Mehrwert, durch individuelle zusätzliche Leistungen, generiert werden. Da Versicherungsunternehmen in der Gestaltung des Beitrags relativ frei sind, gibt es teils erhebliche Preisunterschiede.

Sparen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung bis zu 60% und mehr. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro an Einsparung bewirken. Ob Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie mit uns bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und natürlich kostenfrei.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.

Hotline 08233-744840

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen

Ein Kfz-Haftpflichtversicherungs-Vertrag läuft in der Regel ein volles Jahr und zwar vom 01.01. bis zum 31.12. und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende 31.12. gekündigt werden.

Darüber hinaus gibt es aber auch schon Gesellschaften mit anderen Hauptfälligkeiten, dann kann beispielsweise ein Vertrag vom 13.02. bis zum 13.02. des darauf folgenden Jahres laufen. Was bleibt ist aber die Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.

Diese Art der Kündigung zum Vertragsende bezeichnet man als ordentliche Kündigung. Hieraus ergibt sich, dass dem Versicherer das Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11., bei einem Vertragsende 31.12., des aktuellen Versicherungsjahres vorliegen muss.

Neben der ordentlichen Kündigung, Kündigungsfrist ein Monat, gibt es auch noch die außerordentlichen Kündigung, das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Dieses kann z. B. dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Schadensfall vorliegt. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist ein Monat, beginnt jedoch in diesem Fall mit dem Ende der Schadensregulierung. Dies bedeutet für den Versicherten, dass dem Versicherer spätestens ein Monat nach der vollständigen Regulierung und Abschluss des Schadensfalls die Kündigung vorliegen muss. Ein weiterer möglicher Grund für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts könnte z. B. auch eine Beitragserhöhung sein.
 
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