| |
Berufsunfähigkeitsversicherung für
Kinder? Das gab es bisher nicht , da Kinder noch keinen
Beruf ausüben. Was passiert aber wenn das Kind im
Schulalter eine schwere Erkrankung erleidet, die Schule
nicht mehr besuchen kann und später auch nicht in
der Lage ist einen Beruf auszuüben. Bisher blieben
die Eltern auf erheblichen monatlichen Kosten sitzen.
Die Nürnberger Versicherung hat nun allerdings ein
sehr innovatives Produkt auf den Markt gebracht – die
neue Schulunfähigkeitsversicherung.
- Versicherbar sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr
- Monatsrente bis 1.000.- €
- Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
ab Beginn der Ausbildung
- ohne erneute Gesundheitsprüfung
Schon harmlose Erkrankungen können bei Kindern zu
schweren Folgeschäden führen und somit eine
spätere Berufsausübung unmöglich machen.
Die meisten Kinder sind zwar über ihre Eltern gegen
private Unfälle versichert jedoch nicht gegen die
Folgen von Krankheiten.
Ein Leistungsbeispiel:
Ein elfjähriger
Schüler wird beim Spielen
im Wald von einer Zecke gebissen.
Er bekommt leichtes Fieber und
seine Haut rötet sich. Die
Behandlungsversuche des Hausarztes
schlagen nicht an. Es kommt zu
einer schweren Hirnhautentzündung.
Der elfjährige Schüler
fällt nach mehreren Wochen
ins Koma. Es bleiben schwere
Folgeschäden und der Schüler
ist nicht mehr in der Lage seine
Schulausbildung zu beenden und
einen Beruf auszuüben. Die
Nürnberger bezahlt nun eine
monatliche Rente von 1.000.- € bis
zum 60. Lebensjahr. Bei einem
siebenjährigen Buben kosten
1.000.- € mtl. Rente nur
17,16 € im Monat. In den
ersten 3 Jahren nach Beendigung
der Schulausbildung oder Studiums
ist die Umstellung des Vertrags
in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
möglich, sofern es sich
um einen gegen Berufsunfähigkeit
versicherbaren Beruf handelt.
Die Umstellung erfolgt ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Somit
ist gewährleistet, dass
die erheblichen Lücken in
der gesetzlichen Rentenversicherung
nahtlos geschlossen werden. Sollte
die Schulunfähigkeit oder
die Berufsunfähigkeit bis
zum Ablaufalter nicht eingetreten
sein, erhalten sie noch ein Beitragsguthaben
zurück. |