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Berufsunfähigkeitsversicherung für
Kinder? Das gab es bisher nicht , da Kinder noch keinen
Beruf ausüben. Was passiert aber wenn das Kind im
Schulalter eine schwere Erkrankung erleidet, die Schule
nicht mehr besuchen kann und später auch nicht in
der Lage ist einen Beruf auszuüben. Bisher blieben
die Eltern auf erheblichen monatlichen Kosten sitzen.
Die Nürnberger Versicherung hat nun allerdings ein
sehr innovatives Produkt auf den Markt gebracht –
die neue Schulunfähigkeitsversicherung.
- Versicherbar sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr
- Monatsrente bis 1.000.- €
- Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
ab Beginn der Ausbildung
- ohne erneute Gesundheitsprüfung
Schon harmlose Erkrankungen können bei Kindern zu
schweren Folgeschäden führen und somit eine
spätere Berufsausübung unmöglich machen.
Die meisten Kinder sind zwar über ihre Eltern gegen
private Unfälle versichert jedoch nicht gegen die
Folgen von Krankheiten. Ein Leistungsbeispiel:
Ein elfjähriger Schüler wird beim
Spielen im Wald von einer Zecke gebissen. Er bekommt
leichtes Fieber und seine Haut rötet sich. Die
Behandlungsversuche des Hausarztes schlagen nicht an.
Es kommt zu einer schweren Hirnhautentzündung.
Der elfjährige Schüler
fällt nach mehreren Wochen ins Koma. Es bleiben
schwere Folgeschäden und der Schüler ist nicht
mehr in der Lage seine Schulausbildung zu beenden und
einen Beruf auszuüben. Die Nürnberger bezahlt
nun eine monatliche Rente von 1.000.- € bis zum
60. Lebensjahr. Bei einem siebenjährigen Buben
kosten 1.000.- €
mtl. Rente nur 17,16 € im Monat. In den ersten 3
Jahren nach Beendigung der Schulausbildung oder Studiums
ist die Umstellung des Vertrags in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
möglich, sofern es sich um einen gegen Berufsunfähigkeit
versicherbaren Beruf handelt. Die Umstellung erfolgt
ohne erneute Gesundheitsprüfung. Somit ist gewährleistet,
dass die erheblichen Lücken in der gesetzlichen
Rentenversicherung nahtlos geschlossen werden. Sollte
die Schulunfähigkeit
oder die Berufsunfähigkeit bis zum Ablaufalter nicht
eingetreten sein, erhalten sie noch ein Beitragsguthaben
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