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Voraussetzung für die Versicherung
von Pkw:
Versicherungsnehmer
und Halter sind identisch,
alle
Fahrer des zu versichernden Pkw sind mindestens 23 Jahre alt,
alle
Fahrer des zu versichernden Pkw sind zum Zeitpunkt der Antragstellung
jünger als 70 Jahre,
der
Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft,
in
den letzten fünf Jahren gab es nicht mehr als ein Schadenereignis,
der
Pkw ist in der Fahrzeugversicherung höchstens in die Typklasse
30 eingestuft,
die
maximale jährliche Kilometerleistung liegt bei 30.000 km.
der
Neuwert des zu versichernden Pkw beträgt maximal 75.000 EUR
Die
versicherten Fahrzeuge werden nicht als Taxen oder Selbstfahrervermietfahrzeuge
genutzt,
Es
erfolgt kein Einsatz für Pflege-, Pizza- und Transportdienste. |